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Richterinnen und Richtern ist die Rechtsprechung anvertraut. Als Angehörige der dritten Gewalt sorgen sie maßgeblich für die Aufrechterhaltung des Rechtsfriedens.
Richterinnen und Richter sind unabhängig, nur dem Gesetz verpflichtet und unterliegen keinen Weisungen; sie arbeiten interessen- und mandatsunabhängig.
Ihre tägliche Arbeit besteht darin, Sachverhalte aus den unterschiedlichsten Lebensbereichen zu prüfen, Konflikte zu lösen und sachgerechte Entscheidungen zu treffen.
Zu den Aufgaben der Richterinnen und Richter gehört es auch, vermittelnd auf die Beteiligten einer Auseinandersetzung einzuwirken und Vorschläge für eine einvernehmliche Lösung zu unterbreiten.
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